Ablauf

Erstgespräch

Zunächst einmal kommt es zu einem unverbindlichen ersten Gespräch.

 

Eltern brauchen für ihre Kinder keine Überweisung durch einen Kinderarzt oder Kinderpsychiater.

Sie sollten zum ersten Gespräch nur die Krankenversicherungskarte des Kindes mitbringen.

Hier geht es um ein Kennenlernen, das Schildern des Problems und die Erläuterung der nächsten Schritte. 
Und nur wenn man sich miteinander wohlfühlt, sind weitere Schritte auch sinnvoll.

 


Probatorik

Auf das Erstgespräch folgt die diagnostische Phase.

Hierbei wird die Problematik über Gespräche, aber auch teilweise mithilfe von Fragebögen oder Tests genau erfasst.

Diese Sitzungen finden bis zu sechs Mal statt.

 


Therapie

Die Therapie ist ein Schutzraum und sie funktioniert nur auf Basis einer guten therapeutischen Beziehung.

 

Es gibt die Möglichkeit,

eine Kurzzeittherapie (bis zu 30 Stunden) oder

eine Langzeittherapie (bis zu 60 Stunden) zu beginnen.

In der Regel sehen  wir uns einmal wöchentlich für 50 min., je nach Bedarf können Zeiten und Abstände auch variieren.

 

Immer ist im Kinder- und Jugendbereich ein bestimmter Satz an Bezugspersonenstunden enthalten.

Je jünger die Kinder sind, desto intensiver kann sich die Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen gestalten.

 

Gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren können die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen.

 

Immer gilt das Gebot der Schweigepflicht, über welches die Jugendlichen, bzw. Eltern verfügen.

 

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